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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen der ANT Transportgeräte GmbH & Co. KG (im nachfolgenden ANT) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. ”Kunde” im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei ANT in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die Waren werden ausschließlich entsprechend den in den jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im aktuellen Katalog oder Prospekt nicht genannt sind, gilt die Mindestmenge, welche von den ANT-Zulieferern vorgeschrieben wird, als Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit vereinbart.
4. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung des Sortiments in den jeweiligen aktuellen Katalogen oder Prospekten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an ANT schickt (über das Warenkorbsystem, per E-Mail, Fax oder auch telefonisch), gibt er ein verbindliches Angebot ab. ANT behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert unter 100,-€ berechnen wir für die Abwicklung eine Kostenbeteiligung von 30,-€.
2. Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, wird ANT dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nimmt ANT ein Angebot des Kunden nicht an, teilt ANT dies dem Kunden mit.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ANT; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass ANT mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. § 2 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
4. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich ANT den Rücktritt vom Vertrag vor. ANT wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich ANT eine entsprechende Beschränkung vor.

§ 3 Preise
1. Die angebotenen Preise sind exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel.
2. Sofern in Katalogen oder Prospekten nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.
3. Die in den Katalogen und Prospekten angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlage; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung und Kosten
1. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden dem Kunden mit der Entscheidung über die Annahme seines Angebots gemäß § 2 Abs.1 mitgeteilt.
2. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

§ 5 Gewährleistung
1. ANT leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen ("Austauschgerät").
2. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. 3. Die Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind ANT unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
4. Später entdeckte Mängel sind ANT ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
5. Generell verjähren Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Sollte ein anderer Gewährleistungszeitraum gelten, ist dies bei den entsprechenden Produkten in der Produktbeschreibung explizit erwähnt, wie z. B. bei unseren Produkten mit einer 10-Jahres Garantie.
6. Weitergehende Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art werden ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Ansprüche aus Folgeschäden.
Sind an den von gelieferten Waren vom Käufer oder Dritten eigenmächtige Änderungen vorgenommen worden, geht damit jedes Reklamationsrecht verloren.

§ 6 Haftung
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet ANT nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch ANT, und den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von ANT der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet ANT nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.

§ 7 Transportschäden
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen ANT unverzüglich nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 8 Zahlung
1. ANT liefert - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - nach Wunsch des Kunden gegen Vorausüberweisung, Paypal(Kreditkarte & Lastschrift), Sofort-Überweisung oder auf Rechnung. Es bleibt ANT vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
2. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ANT zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. ANT behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ANT durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf ANT den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ANT anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. ANT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, ANT jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.

§ 10 Datenschutz & Werbesperre
1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
2. Dem Kunden ist bekannt, dass er die Möglichkeit hat, sein Einverständnis zu Werbezusendungen ganz, teilweise oder gar nicht zu erklären. Für ihn besteht jederzeit die Möglichkeit durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail dieser Einwilligung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt und er erhält keine Werbung mehr.

§ 11 Ihr Rückgaberecht
Die Rückgabe eines gelieferten ant-Transportgerätes zur Gutschrift ist grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Die Rücksendung erfolgt mit unserer Zustimmung. Ohne Absprache zurückgesandte Ware können wir leider nicht annehmen.
  2. Die Rückgabe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
  3. Die Ware befindet sich in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand. Andernfalls müssen wir die anfallenden Aufarbeitungskosten abziehen.
  4. Bei den zurückzunehmenden Produkten handelt es sich nicht um auftragsbezogen gefertigte Produkte.
  5. Die Ware ist speditionsgemäß verpackt. Bei unverpackt zurückgeschickter Ware fallen oft hohe Aufarbeitungskosten an, die durch eine angemessene Verpackung leicht vermeidbar gewesen wären.
  6. Folgende Selbstkosten werden bei der Gutschrift in Abzug gebracht:
    • a) 20% vom Netto-Warenwert für Handling und Neuverpackung (mind. 30€)
    • b) 10 % vom Netto-Warenwert für Frachtkosten für die erfolgte Anlieferung (nur national, international und bei großen, schweren Artikeln nach Aufwand)
    • c) 20% vom Netto-Warenwert für Frachtkosten bei Abholung durch uns (nur national, international nach Aufwand)
    • d) Bei beschädigter Ware Aufarbeitungskosten nach Aufwand
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen ANT und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.